Kosten & Abrechnung
Die Finanzierung der Leistungen richtet sich nach der persönlichen Situation. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, welche Möglichkeit im Einzelfall passend ist.
Abrechnung über die Pflegekasse
Je nach persönlicher Voraussetzung können Unterstützungsangebote über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse nach §45 SGB XI in Höhe von 131 € monatlich abgerechnet werden, oft sogar rückwirkend.
Auch die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) ist eine Leistung der Pflegekasse. Sie finanziert eine Vertretung für private Pflegepersonen, wenn diese wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen ausfallen.
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein jährliches Gesamtbudget von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Der Anspruch gilt für bis zu 6 bis 8 Wochen pro Kalenderjahr.
Private Inanspruchnahme
Wenn Leistungen privat genutzt werden sollen, ist das ebenfalls möglich.
So bleibt Unterstützung auch dann planbar, wenn keine Kostenübernahme greift.
Persönliche Klärung
Ein persönliches Gespräch hilft dabei, die passende Form der Abrechnung und den individuellen Bedarf in Ruhe zu besprechen.